Rechtsanwalt Alexander Friedhoff    
         
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
   
             
Kanzlei für Beamtenrecht > Landes- u. Bundesbeamtenrecht > -Verbeamtung
Rechtsanwalt
Alexander Friedhoff

Bürogemeinschaft mit
RA und Notar Chr. Knoop

Kurfürstendamm 134
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10711 Berlin

Tel.: 030-89069650
Fax: 030-890696510
 
   
 
       

-Verbeamtung

  • fachliche Eignung
  • gesundheitliche Eignung
  • Wiederverwendung nach vorzeitiger Versetzung in den
    Ruhestand

Die Verbeamtung setzt voraus, dass man die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und gesundheitlich sowie fachlich geeignet ist.

 

Bei der gesundheitlichen Eignung ist es so, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine

Zurruhesetzung bzw. häufige Erkrankungen vor Erreichen der Altersgrenze

ausgeschlossen sein müssen.

 

Es empfiehlt sich deshalb, die Verbeamtung nicht schleifen zu lassen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, da es immer passieren kann, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung

dazwischen kommt und allein aus diesem Grunde die Verbeamtung scheitert.

 

Gegen die Ablehnung der Verbeamtung kann man sich natürlich mit dem Widerspruch

und der Klage wehren.

 

 
 
         
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