| Rechtsanwalt Alexander Friedhoff | |||||||||||||||
Fachanwalt
für Verwaltungsrecht |
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| Kanzlei für Beamtenrecht > Landes- u. Bundesbeamtenrecht > -Verbeamtung | |||||||||||||||
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-Verbeamtung
Die Verbeamtung setzt voraus, dass man die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und gesundheitlich sowie fachlich geeignet ist. Bei der gesundheitlichen Eignung ist es so, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zurruhesetzung bzw. häufige Erkrankungen vor Erreichen der Altersgrenze ausgeschlossen sein müssen. Es empfiehlt sich deshalb, die Verbeamtung nicht schleifen zu lassen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, da es immer passieren kann, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung dazwischen kommt und allein aus diesem Grunde die Verbeamtung scheitert. Gegen die Ablehnung der Verbeamtung kann man sich natürlich mit dem Widerspruch und der Klage wehren.
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